SHOOTING – Single

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Meine fotografische Begleitung* wird nach angefangener Stunde berechnet, ganz gleich ob Trauung, Event oder sonstige Shooting. Einfach und transparent. Eine Bildbearbeitung wird separat je nach Aufwand kalkuliert.

* zzg. Anfahrtskosten nach Entfernung und Absprache.